Die Bauplanung ist das Herzstück für jedes Bauwerk. Sie gliedert sich in Entwurfsplanung,Einreichplanung und Ausführungsplanung.
In der Entwurfsplanung findet der Architekt gemeinsam mit dem Bauherrn die beste Lösung der gemeinsam erarbeiteten Bedürfnisse.
Die Einreichplanung stellt den rechtlichen Bewilligungsstatus mit den aktuellen Gesetzen und der Behörde her und kann dem Bauherrn bei kleineren Bauvorhaben bereits als Basis zur Kostenermittlung dienen.
In der Ausführungsplanung werden sämtliche Nebengewerke eingearbeitet um das gesamte Bauwerk darzustellen und Ausschreibungen für die einzelnen Leistungen durchführen zu können. Die Ergebnisse der Bauphysik, Statik und der Haustechnikplanung werden in die Ausführungsplanung eingebunden.
Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke in Verbindung mit der Projektkostenkontrolle garantiert dem Kunden
einen fixierten Kostenrahmen. Dabei werden natürlich auch die Rechnungen der ausführenden Firmen kontrolliert und nach den Übereinstimmungen mit dem Angebot
verglichen.
Der Energieausweis muss bereits für Vermietungen dem Mietvertrag beigelegt werden.
Architektur ist das Gestalten von Lebensräumen in Abstimmung mit den Zielen und Vorstellungen des Bauherren bzw. Nutzers des Objektes. Architektur ist präzises Entwerfen unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.
Die Bestandsvermessung ist die Basis für die Planung von komplexeren Bauwerken.
Hier werden mittels GPS- oder Tachymetermethoden das Urgelände aufgenommen.
Exakte Aufnahme von Bestandsobjekten händisch oder auch mittels
3D-Laserscanning.
Die Gutachten können sowohl in der Zivilordnung als auch im Gerichtsbereich verwendet werden.