Gutachten

Die Gutachten der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen (Gerichtsgutachter) können sowohl in der Zivilordnung als auch im Gerichtsbereich verwendet werden.

 

folgende Gutachten können durchgeführt werden:

       

06.21  Abwasserentsorgung, Kanalwesen

06.50  Abfall- und Verpackungswirtschaft

06.60  Deponiewesen, Altlastsanierung