Die Gutachten der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen (Gerichtsgutachter) können sowohl in der Zivilordnung als auch im
Gerichtsbereich verwendet werden.
folgende Gutachten können durchgeführt werden:
06.21 Abwasserentsorgung, Kanalwesen
06.50 Abfall- und Verpackungswirtschaft
06.60 Deponiewesen, Altlastsanierung